Kostenloser Zustell- und Abholservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug zum Gebrauch. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fälligen Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
  2. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beginn der Mietzeit die vereinbarten Entgelte zzgl. eine Sicherheit (Kaution) in Höhe von mindestens EUR 200,00 zu leisten. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) der Kreditkarte des Mieters belastet. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.
  3. Treibstoff geht zu Lasten des Mieters und ist vor Fahrzeugrückgabe vom Mieter wieder aufzufüllen und entsprechend zu belegen. Tankt der Mieter das Fahrzeug nicht wieder voll bzw. kann es nicht belegen, erhebt der Vermieter für das Nachtanken eine Servicepauschale in Höhe von EUR 25,00.
  4. Reservierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen, verbindlich. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Bei Stornierung der Buchung 24 Stunden vor Mietbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises an. Bei Nichtabholung des Fahrzeuges zum vereinbarten Zeitpunkt wird eine Gebühr in Höhe von 80 % des Gesamtpreises erhoben. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind zu richten an: info@lucaride.de
  5. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland, gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein mindestens 2 Jahre besitzen. Für gewisse Fahrzeuggruppen gelten hier abweichende Regelungen bezüglich des vorgeschriebenen Mindestalters. Diese sind vorher beim Vermieter zu erfragen und können sich jederzeit ändern. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug vor Fahrtantritt auf Schäden und Funktion zu überprüfen sowie Übergabefoto bzw. Übergabeprotokoll abzuwarten. Bei Unterlassen gilt das Fahrzeug als schadenfrei.
  6. Bei jedem Unfall, bei einem Diebstahl und bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs durch unbekannte Dritte haben die Mieter : sofort die Unfallaufnahme am Unfallort durch die Polizei zu veranlassen, den Vermieter vorab zu informieren und ihm einen detaillierten Bericht zu erstatten.
  7. Die Mieter haften verschuldensunabhängig jeweils in voller Höhe bzw. bis zur Höhe der vereinbarten Haftungsreduzierung.Eine Haftungsreduzierung gilt pro Schaden ohne Nebenkosten. Zu Schadennebenkosten zählen insbesondere die Abschleppkosten, Erstellung von Gutachten, Wertminderung, Mietausfall ( 80 % des vereinbarten Tagespreises). Unabhängig vom Abschluss einer Vollkaskoversicherung, haftet der Mieter , für Glasbruch, Reifen und Felgenschäden in voller Höhe. Bei Beschädigungen jeglicher Art behält sich der Vermieter die Erhebung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von mindestens EUR 35,00 vor. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters geschehen. Nach Ablauf des schriftlich vereinbarten Mietzeitraumes ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug wieder in seinen Besitz zu nehmen. Der Personalaufwand wird mit EUR 35,00 pro Stunde und Person, der Fahrzeugaufwand mit EUR 0,45 / Km berechnet und geht zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug ist ausgefegt und frei von Abfall zurückzugeben. Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen im Fahrzeug sowie Entsorgung von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen, gehen zu Lasten des Mieters ( min. EUR 45,00 ). Bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes im Fahrzeug wird eine Strafgebühr von min. EUR 60,00 fällig.
  8. Dem Mieter ist grundsätzlich untersagt, das Fahrzeug / den Mietgegenstand ins Ausland zu verbringen. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
    • zu motorsportlichen Veranstaltungen
    • zur gewerblichen Personenbeförderung
    • zur Weitervermietung
    • zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
    • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
    Die Bearbeitung von Verkehrsverstößen jeglicher Art wird mit EUR 35,00 berechnet. Zudem ist der Mieter verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.